Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beim Autokauf – Was Sie tun können!

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhalt

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kommt gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen häufig vor. Vor allem private Verkäufer und unseriöse Autohändler verschweigen Unfallschäden, verharmlosen sie, verschweigen erhebliche Mängel oder manipulieren den Kilometerstand und täuschen den Käufer damit bewusst und vorsätzlich. Der Frust beim Käufer ist oft groß, wenn solche Täuschungen auffallen.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
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Mit solchen Täuschungen und Mängeln oder Schäden am Fahrzeug muss sich der Käufer aber nicht abfinden. Wenn der private Verkäufer oder der gewerbliche Autohändler trotz Kenntnis z.B. Fragen nach einem Unfall verneint oder sogar die Unfallfreiheit positiv anpreist, sich aber herausstellt, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hat, kann der Vertrag angefochten werden.

Ist die Anfechtung erfolgreich, wird der Vertrag rückabgewickelt, das Fahrzeug zurückgegeben und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Über die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beim Autokauf, was Anfechtung bedeutet, wann eine arglistige Täuschung vorliegt und was man in einem solchen Fall tun kann, informieren wir in diesem Artikel.

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Was bewirkt eine Anfechtung?

Rücktritt und Anfechtung sind zwei Gestaltungsrechte des Käufers, sich von einem geschlossenen Vertrag zu lösen. Die beiden Möglichkeiten unterscheiden sich im Zeitpunkt der Vertragsauflösung und in den Voraussetzungen ihrer Ausübung. Der Rücktritt ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Der Autokäufer kann z.B. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gewerbliche Autoverkäufer einen Mangel am Fahrzeug nicht beheben kann. Wird der Rücktritt ausgeübt, gilt der Vertrag ab dem Zeitpunkt der Erklärung als aufgelöst.

Bei der Anfechtung geht es auch darum, einen Vertrag rückabzuwickeln, also die Folgen des Vertrages zu beseitigen, z.B. weil man bei Vertragsabschluss getäuscht oder bedroht wurde. Die Willenserklärung des Autokäufers, die letztlich zum Vertragsschluss geführt hat, hätte er bei Kenntnis aller Umstände nicht abgegeben. Deshalb ist ein erfolgreich angefochtener Vertrag auch von Anfang an nichtig – so, als hätte es den Vertrag nie gegeben.

Was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung?

Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Anfechtungsgrund vorliegen, die Anfechtung muss gegenüber dem Verkäufer erklärt werden und die Anfechtungsfrist muss eingehalten werden.

Anfechtungsgrund

In den §§ 119, 120, 123 BGB werden mehrere Anfechtungsgründe genannt: der Erklärungsirrtum, der Inhaltsirrtum, der Übermittlungsirrtum, der Irrtum über wesentliche Eigenschaften, die arglistige Täuschung und die widerrechtliche Drohung.

Nur wenn einer dieser Anfechtungsgründe vorliegt, kann der Anfechtende die Anfechtung erklären. Beim Autokauf handelt es sich meist um einen Irrtum des Käufers über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs (oder eines anderen Kaufgegenstands – § 119 Abs. 2 BGB) und in den allermeisten Fällen um arglistige Täuschung durch den Verkäufer (§ 123 BGB).

Anfechtungsfrist

Für die Erklärung der Anfechtung sind bestimmte Fristen zu beachten, die je nach Anfechtungsgrund unterschiedlich sind. Wurde der Käufer eines Fahrzeugs arglistig getäuscht, muss die Anfechtung gemäß § 124 Abs. 1 BGB innerhalb eines Jahres erfolgen.

Die Jahresfrist beginnt jedoch nicht notwendigerweise mit dem Kauf des Fahrzeugs. Entdeckt der Käufer die Täuschung erst später, beginnt die Frist für die Erklärung der Anfechtung gegenüber dem Verkäufer erst ab dem Zeitpunkt dieser Kenntnis zu laufen (§ 124 Abs. 2 BGB).

Liegen jedoch zwischen dem Kauf des Fahrzeugs und der Entdeckung der arglistigen Täuschung mehr als 10 Jahre, so ist die Anfechtung aber ausgeschlossen (§ 124 Abs. 3 BGB).

Anfechtungserklärung

Der getäuschte Autokäufer hat grundsätzlich die Wahl, ob er die Anfechtung innerhalb der Anfechtungsfrist erklärt oder nicht. Tut er dies, so sollte dies in jedem Fall schriftlich geschehen, wobei das Gesetz keine besondere Form vorschreibt. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Erklärung jedoch stets vorzuziehen.

In der Anfechtungserklärung muss der anfechtende Käufer nicht ausdrücklich das Wort „Anfechtung“ verwenden. Es genügt, wenn aus der Erklärung die Rechtsfolge, dass der Käufer den Kaufvertrag nicht gelten lassen will, klar erkennbar ist.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beim Autokauf

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Welche Folgen hat eine arglistige Täuschung durch den Verkäufer?

Hat der Käufer die Anfechtung innerhalb der Anfechtungsfrist erklärt, treten die Rechtsfolgen der Anfechtung ein. Dabei ähneln die Rechtsfolgen der Anfechtung denen des Rücktritts, allerdings gilt der Kaufvertrag im Falle der Anfechtung als von Anfang an nicht zustande gekommen.

Der Käufer erhält sein Geld zurück, der Verkäufer das Fahrzeug. Allerdings wird auch bei der Anfechtung die Abnutzung des Fahrzeugs berücksichtigt, so dass vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen wird. Der Käufer erhält nicht den vollen Kaufpreis zurück. Außerdem können etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer durchgesetzt werden.

Wann liegt eine arglistige Täuschung beim Autokauf vor?

Bei der arglistigen Täuschung hat der Verkäufer den Käufer bewusst, also vorsätzlich, getäuscht. Das Wort Arglist, das heute nicht mehr so häufig verwendet wird, bedeutet nichts anderes als mit Vorsatz, so dass die Täuschung in voller Kenntnis der Sachlage erfolgt ist.

Diese Täuschung hat dann vor Abschluss des Vertrages oder während des Verkaufsgespräches Einfluss auf die Kaufentscheidung des Käufers. Ohne die Täuschung des Verkäufers über Eigenschaften des Fahrzeugs oder über das Fahrzeug selbst hätte der Käufer diese Kaufentscheidung nicht getroffen.

Die Täuschung kann z. B. darin liegen, dass der Verkäufer Eigenschaften des Fahrzeugs angibt, die das Fahrzeug nicht hat, oder dass er eine solche Eigenschaft, wie z. B. die fehlende Unfallfreiheit, nicht angibt. Auf offenbarungspflichtige Mängel, die eine wesentliche Bedeutung haben, wie z. B. die fehlende Unfallfreiheit, muss der Verkäufer auch dann hinweisen, wenn der Käufer nicht nach diesen Mängeln gefragt hat. Dies gilt für alle Umstände, die der Käufer nicht kennt, nicht kennen kann oder die so ungewöhnlich sind, dass der Käufer nicht danach fragen konnte. 

Aber auch wenn der Käufer nicht nachfragt oder der Verkäufer Eigenschaften „ins Blaue hinein“ verspricht, ohne zu wissen, ob sie tatsächlich vorhanden oder korrekt sind, kann eine Täuschung des Käufers vorliegen. Ist z.B. ein Fahrzeug nicht unfallfrei, verharmlost der Verkäufer den Unfall aber als leichten Parkrempler, liegt aber tatsächlich ein schwerer Unfallschaden vor, stellt dies eine Täuschung des Käufers dar.

Keine arglistige Täuschung liegt jedoch vor, wenn der Verkäufer keine genauen Kenntnisse zugibt oder deutlich macht, dass es sich um Vermutungen und Schätzungen handelt.

Beispiele für arglistige Täuschung beim Autokauf

  • Unfallfreiheit, obwohl Fahrzeug verunfallt ist
  • Parkunfall wird als Bagatellunfall bezeichnet, obwohl ein schwerer Unfallschaden vorliegt
  • Weitere Schäden im Zusammenhang mit dem Unfallschaden
  • Falsche Angaben zum Kilometerstand sowie Tachomanipulation
  • Falsche Angaben zum Fahrzeugzustand
  • Motorschäden
  • Getriebeschäden

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Kann die Anfechtung ausgeschlossen werden?

Soweit private Verkäufer gegenüber anderen privaten Käufern oder gewerblichen Autohändlern gegenüber ihren gewerblichen Kunden die gesetzliche Gewährleistung ausschließen können, wäre ein solcher Ausschluss der Anfechtung unwirksam.

Die Anfechtung ist ein gesetzliches Recht, das nicht abbedungen werden kann. Auch der private Verkäufer, der arglistig täuscht oder Eigenschaften ins Blaue hinein verspricht, ist zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verpflichtet, wenn die Anfechtungserklärung begründet erfolgt.

Wer muss die Arglist beweisen?

Die Beweislast für die Arglist trägt der Käufer. Er muss beweisen, dass das Fahrzeug einen Mangel hat, dass der Verkäufer diesen Mangel kannte und dass er ihn bewusst verschwiegen hat. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer einen Mangel verharmlost oder über eine Eigenschaft bewusst gelogen hat.

Der Käufer muss also zum einen den Mangel bzw. die verschwiegene oder fehlende Eigenschaft und zum anderen die Arglist des Verkäufers beweisen. In der Praxis kann es jedoch schwierig sein, diese innere Gesinnung und Gedankenwelt des Verkäufers nachzuweisen.

Da der Nachweis der Arglist oft schwierig sein kann, sollten sich Betroffene an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht können die Möglichkeiten ausgelotet werden, einerseits die Mängel des Fahrzeugs und andererseits die Arglist vor Gericht zu beweisen, insbesondere wenn der Verkäufer die Anfechtung und außergerichtliche Bemühungen nicht akzeptiert.

Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und spezialisiert auf das Verkehrsvertragsrecht.

Wie wir Ihnen helfen können, lesen Sie auch in unserem Beitrag Anwalt Kfz-Vertragsrecht.

Anwalt KFZ-Vertragsrecht

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bei einer arglistigen Täuschung helfen?

Wenn Sie als privater Autokäufer von einem privaten Verkäufer oder gewerblichen Autohändler nicht über Vor- oder Unfallschäden aufgeklärt worden sind oder sich nach dem Autokauf herausstellt, dass der Kilometerstand manipuliert worden ist, sollten Sie sich als Verbraucher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Wir beraten Sie bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Geltendmachung von Schadensersatz. Unser Ziel ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen die Rückzahlung des Kaufpreises.

Wir vertreten auch private Verkäufer sowie gewerbliche Autohändler, die sich dem Vorwurf der arglistigen Täuschung und einer unberechtigten Rückabwicklung des Kaufvertrages ausgesetzt sehen.

Fazit

  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Der Käufer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Verkäufer vorsätzlich und bewusst getäuscht hat.
  • Anfechtungsgründe: Die Anfechtung ist möglich bei Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Übermittlungsirrtum, Irrtum über wesentliche Eigenschaften, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung.
  • Anfechtungsfrist: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muss innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Frist gemäß § 124 Abs. 1 BGB ein Jahr ab Kenntnis der Täuschung.
  • Anfechtungserklärung: Die Anfechtung sollte schriftlich erklärt werden, wobei keine besondere Form vorgeschrieben ist. Aus Beweisgründen sollte die Erklärung jedoch schriftlich erfolgen.
  • Folgen der Anfechtung: Bei erfolgreicher Anfechtung wird der Vertrag rückabgewickelt, das Fahrzeug zurückgegeben und der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche können ebenso durchgesetzt werden.
  • Beweislast bei Arglist: Für die Arglist des Verkäufers trägt der Käufer die Beweislast. Er muss nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat.

FAQ

Was bedeutet arglistige Täuschung beim Autokauf?

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer den Käufer bewusst und vorsätzlich über wesentliche Tatsachen wie Unfallschäden oder Fahrzeugmängel täuscht.

Wann kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten?

Der Käufer kann den Vertrag anfechten, wenn einer der Anfechtungsgründe vorliegt, insbesondere eine arglistige Täuschung. Die Anfechtung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen und gegenüber dem Verkäufer erklärt werden.

Welche Anfechtungsgründe gibt es?

Anfechtungsgründe können Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Übermittlungsirrtum, Irrtum über wesentliche Eigenschaften, arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung sein (§§ 119, 120, 123 BGB).

Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung?

Für eine wirksame Anfechtung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, Erklärung der Anfechtung gegenüber dem Verkäufer, Einhaltung der Anfechtungsfrist.

Wie lange ist die Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung?

Die Frist für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beträgt gemäß § 124 Abs. 1 BGB ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Käufer von der Täuschung Kenntnis erlangt hat.

Welche Folgen hat eine erfolgreiche Anfechtung?

Der Vertrag wird rückabgewickelt, das Fahrzeug wird zurückgegeben und der Kaufpreis wird – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – zurückerstattet.

Kann die Anfechtung ausgeschlossen werden?

Nein, die Anfechtung ist ein gesetzliches Recht und kann nicht ausgeschlossen werden, auch wenn die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Arglist?

Der Käufer trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.

Wie hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung helfen, den verschwiegenen Mangel und die Arglist vor Gericht zu beweisen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Was sind Beispiele für arglistige Täuschung beim Autokauf?

Beispiele für arglistige Täuschung beim Autokauf sind Unfallfreiheit trotz vorhandener Unfallschäden, Verharmlosung von Unfallschäden, falsche Angaben zum Kilometerstand oder Tachomanipulation, falsche Angaben zum Fahrzeugzustand, Motor- und Getriebeschäden.

Bildquellennachweise:  welcomia | Chalirmpoj Pimpisarn | Canva

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